Personalschulungen gemäß § 8 des Niedersächsischen Spielhallengesetzes

Am 1. Februar ist das neue Niedersächsische Spielhallengesetz in Kraft getreten. Demnach müssen alle Angestellten, die Kundenkontakt haben, bis zum 31. März 2023 eine Personalschulung absolvieren. Die IHK Braunschweig bietet diese Fortbildung seit September dieses Jahres an.

Waren die Anmeldezahlen bisher verhalten, so ist das Interesse mittlerweile stark angestiegen. Am 7. Oktober hat die erste Personalschulung im Kammerbezirk stattgefunden. Das Programm ist ambitioniert: In acht Stunden sollen die Teilnehmenden das Wichtigste über die Spielverordnung, den Glückspielvertrag, das Niedersächsische Spielhallenrecht, das Jugendschutzrecht und Glücksspielsucht erfahren.

Lesen Sie den gesamten Artikel auf der Website der IHK.

 

Über die Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention (GSP):

Die Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention (GSP) unterstützt und berät bundesweit Glücksspielanbieter bei der Verankerung von Spielerschutzmaßnahmen. Kern des GSP-Leistungsportfolios ist die Mitarbeiter-Qualifizierung. Jährlich finden rund 1.000 Schulungen für 10.000 Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie Führungskräfte von über 1.200 Spielstätten statt. Mehr zu den Angeboten der GSP erfahren Sie unter www.gsp-spielerschutz.de und www.gsp-akademie.de.

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