Sachkundenachweis für Sachsen-Anhalt

Die Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention (GSP) erweitert ihr Schulungsangebot um den Sachkundenachweis für Sachsen-Anhalt. Der Nachweis zählt in Sachsen-Anhalt zu den Voraussetzungen für den Betrieb von Verbundspielhallen und von Spielhallen, für die §2 Abs. 6 des Spielhallengesetzes Sachsen-Anhalt zutrifft (Sachkundenachweiserwerb für Mindestabstand von Spielhallen).

Die Schulung vermittelt Wissen zu den Themen Recht, Prävention, Jugend- und Spielerschutz. Sie richtet sich an die Betreiber und Führungskräfte der Spielhallen. Der Kurs umfasst zehn
45-minütige Einheiten in Präsenz und endet mit einer zusätzlichen 90-minütigen, schriftlichen Prüfung. Alle Schulungsblöcke sowie die Prüfung finden an einem Tag von 9 bis 19 Uhr statt.
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.

Zu den Schulungsinhalten zählen:

  • Spielhallenrecht des Landes Sachsen-Anhalt
  • Recht der Gewerbeordnung und Recht der Spielverordnung
  • Jugendschutzrecht
  • Prävention und Spielerschutz
  • Datenschutz und Aufzeichnungspflichten

Anmeldungen oder Anfragen unter: schulungen@gsp-spielerschutz.de

Lesen Sie hier den gesamten Artikel.

 

Über die Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention (GSP):

Die Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention (GSP) unterstützt und berät bundesweit Glücksspielanbieter bei der Verankerung von Spielerschutzmaßnahmen. Kern des GSP-Leistungsportfolios ist die Mitarbeiter-Qualifizierung. Jährlich finden rund 1.000 Schulungen für 10.000 Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie Führungskräfte von über 1.200 Spielstätten statt. Mehr zu den Angeboten der GSP erfahren Sie unter www.gsp-spielerschutz.de und www.gsp-akademie.de.

Vorheriger Beitrag
GSP schult für LOTTO Thüringen

Archiv