Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat uns als Schulungsträger für die Präventionsschulung Modul B zugelassen. Somit können wir zukünftig Ihr Spielhallenpersonal aus NRW vollumfänglich schulen (Modul A, besondere Schulung und Modul B).
Die Zulassung erfolgte nach Maßgabe der in den Unterlagen enthaltenen Angaben zur personellen, fachlich-konzeptionellen und organisatorischen Umsetzung der Schulungsmaßnahmen.
Die Präventionsschulung Modul B in NRW richtet sich gem. § 16 Abs. 2 Satz 3 Nr. 6d des Ausführungsgesetzes NRW Glücksspielstaatsvertrag i.V.m. § 6 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 an alle Mitarbeitende einer Spielhalle mit Leitungsfunktion sowie bei kleinen Spielhallen die Inhaberinnen/Betreiberinnen bzw. die Inhaber/Betreiber.
Alle Informationen rund um die Gesetze und den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer finden Sie auch auf unserer Website im GSP-Konfigurator.
Über die Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention (GSP):
Die Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention (GSP) unterstützt und berät bundesweit Glücksspielanbieter bei der Verankerung von Spielerschutzmaßnahmen. Kern des GSP-Leistungsportfolios ist die Mitarbeiter-Qualifizierung. Jährlich finden rund 1.000 Schulungen für 10.000 Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie Führungskräfte von über 1.200 Spielstätten statt. Mehr zu den Angeboten der GSP erfahren Sie unter www.gsp-spielerschutz.de und www.gsp-akademie.de.