Sachsen-Anhalt Erstschulung für Mitarbeitende einer Spielhalle
Die GSP führt in Sachsen-Anhalt die nach Landesgesetz erforderliche Erstschulung für Servicekräfte von Spielhallen durch. In unseren Schulungen vermitteln erfahrene GSP Referenten detailliertes Wissen über effizienten Spieler- und Jugendschutz – in Theorie und Praxis. Alle Termine der GSP Schulungen für Servicekräfte und Führungskräfte in Spielhallen und anderen Spielformen finden Sie auf unserer GSP Akademie Seite.

Erstschulung nach Vorgabe des Spielhallengesetzes Sachsen-Anhalt (SpielhG LSA)
Wir sind akkreditierter Schulungsanbieter für die gesetzlich verpflichtenden Präsenzschulungen.
- Unsere Schulungen sind für zukünftige Mitarbeiter einer Spielhalle im Land Sachsen-Anhalt, die mit der Aufsicht in einer Spielhalle im Sinne des §6 Abs. 2 Nr. 3 Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV 2021) und des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (SächsGlüStVAG) beauftragt werden.
- Mitarbeitende müssen die Erstschulung (6 Unterrichtseinheiten) in Präsenz innerhalb der ersten drei Monate nach Arbeitsbeginn besucht haben.
- Alle Teilnehmer erhalten vor Ort ein Bestätigungsdokument durch unseren Referenten. Das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Wiederholungsschulung, stellen wir dem Betreiber der Spielhalle online zur Verfügung.
In einigen Bundesländern gibt es weitere Bestimmungen, die wir bei Interesse gerne bei einem Beratungsgespräch erläutern.
Haben Sie noch Fragen?
Dann kontaktieren Sie uns gerne und wir melden uns bei Ihnen umgehend. Gerne beraten wir Sie zu dem Thema Schulungen für Servicekräfte einer Spielhalle oder einer anderen Spielform und helfen Ihnen im Bedarfsfall bei der Terminauswahl und der Anmeldung. Sollten Sie keinen passenden Termin finden, führen wir auch individuelle Schulungen bei Ihnen vor Ort oder in Ihrer Region durch. Unsere GSP Präventionsberater kommen dorthin, wo Ihre Servicekräfte sich befinden.