Niedersachsen Erstschulung für Mitarbeitende einer Spielhalle
Die GSP führt in Niedersachsen die nach Landesgesetz erforderliche Erstschulung für Servicekräfte einer Spielhalle durch. In unseren Schulungen vermitteln erfahrene GSP Referenten detailliertes Wissen über effizienten Spieler- und Jugendschutz – in Theorie und Praxis. Alle Termine der GSP Schulungen für Servicekräfte und Führungskräfte einer Spielhalle und anderen Spielformen finden Sie auf unserer GSP Akademie Seite.

Erstschulung und Sachkundenachweis nach Niedersächsischem Spielhallengesetz (NSpielhG)
- Nach § 8 des niedersächsischem Spielhallengesetz (NSpielhG) ist eine Präventionsschulung für Mitarbeitende und Führungskräfte in Spielhallen gesetzlich verpflichtenden. Eine Erstschulung für Servicekräfte ist durch die IHK nach § 9 Absatz 1 notwendig. Unsere GSP Referenten führen diese Schulungen in Präsenz durch.
- Der Sachkundenachweis ist für dieses Bundesland bereits geregelt und wird durch die niedersächsischen Industrie- und Handelskammern durchgeführt.
- Alle Teilnehmer erhalten vor Ort ein Bestätigungsdokument durch unseren Referenten. Das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Erstschulung wird durch die IHK ausgestellt.
In einigen Bundesländern gibt es weitere Bestimmungen, die wir bei Interesse gerne bei einem Beratungsgespräch erläutern.
Haben Sie noch Fragen?
Dann kontaktieren Sie uns gerne und wir melden uns bei Ihnen umgehend. Gerne beraten wir Sie zu dem Thema Schulungen für Servicekräfte einer Spielhalle oder einer anderen Spielform und helfen Ihnen im Bedarfsfall bei der Terminauswahl und der Anmeldung. Sollten Sie keinen passenden Termin finden, führen wir auch individuelle Schulungen bei Ihnen vor Ort oder in Ihrer Region durch. Unsere GSP Präventionsberater kommen dorthin, wo Ihre Servicekräfte sich befinden.