Bayern Wiederholungsschulung für Servicekräfte eines Sportwettbüro
Die GSP bietet für Bayern die nach Landesgesetz erforderliche Wiederholungsschulung für Servicekräfte eines Sportwettbüro an. In unseren Schulungen vermitteln erfahrene GSP Referenten detailliertes Wissen über effizienten Spieler- und Jugendschutz – in Theorie und Praxis. Alle Termine der Wiederholungsschulung in Bayern für Mitarbeitende eines Sportwettbüro finden Sie auf unserer GSP Akademie Seite.

Wiederholungsschulung nach Vorgabe des Gesetzgebers für Bayern
Wir sind Schulungsanbieter für die gesetzlich verpflichtenden Präventionsschulungen in Bayern.
- Unsere Schulungen sind für zukünftige Mitarbeitende, die mit der Aufsicht in einer Wettvermittlungsstelle (Sportwettbüro) oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 6 Absatz 2 Satz 2 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) in Bayern beauftragt werden.
- Die Erstschulung muss in Präsenz besucht werden und sollte regelmäßig wiederholt werden. Der Gesetzgeber empfiehlt die Schulung alle zwei Jahre zu wiederholen.
- Alle Teilnehmer erhalten vor Ort ein Bestätigungsdokument durch unseren Referenten und das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Erstschulung, stellen wir dem Betreiber der Spielhalle online zur Verfügung.
Haben Sie noch Fragen?
Dann kontaktieren Sie uns gerne und wir melden uns bei Ihnen umgehend. Gerne beraten wir Sie zu dem Thema Schulungen für Servicekräfte eines Sportwettbüro oder einer anderen Spielform und helfen Ihnen im Bedarfsfall bei der Terminauswahl und der Anmeldung. Sollten Sie keinen passenden Termin finden, führen wir auch individuelle Schulungen bei Ihnen vor Ort oder in Ihrer Region durch. Unsere GSP Präventionsberater kommen dorthin, wo Ihre Servicekräfte sich befinden.