Schleswig-Holstein Erstschulung

für Servicekräfte einer Spielhalle.

Schleswig-Holstein Erstschulung für Mitarbeitende einer Spielhalle

Die GSP führt in Schleswig-Holstein die nach Landesgesetz erforderliche Erstschulung für Servicekräfte von Spielhallen durch. In unseren Schulungen vermitteln erfahrene GSP Referenten detailliertes Wissen über effizienten Spieler- und Jugendschutz – in Theorie und Praxis. Alle Termine der GSP Schulungen für Servicekräfte und Führungskräfte in Spielhallen und anderen Spielformen finden Sie auf unserer GSP Akademie Seite.

Erstschulung nach Vorgabe des Spielhallengesetzes (SpielhG) Schleswig-Holstein

Wir sind akkreditierter Schulungsanbieter für die gesetzlich verpflichtenden Präsenzschulungen.

  • Unsere Schulungen sind für zukünftige Mitarbeiter einer Spielhalle im Land Schleswig-Holstein, die mit der Aufsicht oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 7 des Spielhallengesetzes (SpielhG) Schleswig-Holstein beauftragt werden.
  • Der Gesetzgeber gibt vor die Erstschulung (Dauer 8 Stunden zzgl. Pausen) vor Aufnahme der Tätigkeit zu absolvieren.
  • Alle Teilnehmer erhalten vor Ort ein Bestätigungsdokument durch unseren Referenten. Das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Erstschulung, stellen wir dem Betreiber der Spielhalle online zur Verfügung.

In einigen Bundesländern gibt es weitere Bestimmungen, die wir bei Interesse gerne bei einem Beratungsgespräch erläutern.

Haben Sie noch Fragen?

Dann kontaktieren Sie uns gerne und wir melden uns bei Ihnen umgehend. Gerne beraten wir Sie zu dem Thema Schulungen für Servicekräfte einer Spielhalle oder einer anderen Spielform und helfen Ihnen im Bedarfsfall bei der Terminauswahl und der Anmeldung. Sollten Sie keinen passenden Termin finden, führen wir auch individuelle Schulungen bei Ihnen vor Ort oder in Ihrer Region durch. Unsere GSP Präventionsberater kommen dorthin, wo Ihre Servicekräfte sich befinden.