Sachsen Wiederholungsschulung für Mitarbeitende einer Spielhalle
Die GSP führt in Sachsen die nach Landesgesetz erforderliche Wiederholungsschulung für Servicekräfte von Spielhallen durch. In unseren Schulungen vermitteln erfahrene GSP Referenten detailliertes Wissen über effizienten Spieler- und Jugendschutz – in Theorie und Praxis. Alle Termine der GSP Schulungen für Servicekräfte und Führungskräfte in Spielhallen und anderen Spielformen finden Sie auf unserer GSP Akademie Seite.

Wiederholungsschulung nach Vorgabe des sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (SächsGlüStVAG)
Wir sind akkreditierter Schulungsanbieter für die gesetzlich verpflichtenden Präsenzschulungen.
- Unsere Schulungen sind für zukünftige Mitarbeiter einer Spielhalle im Land Sachsen, die mit der Aufsicht in einer Spielhalle im Sinne des §6 Abs. 2 Nr. 3 Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV 2021) und in Verbindung mit dem Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (SächsGlüStVAG) beauftragt werden.
- Mitarbeitende müssen die Wiederholungsschulung (4 Unterrichtseinheiten) in Präsenz alle drei Jahre besuchen.
- Alle Teilnehmer erhalten vor Ort ein Bestätigungsdokument durch unseren Referenten. Das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Wiederholungsschulung, stellen wir dem Betreiber der Spielhalle online zur Verfügung.
In einigen Bundesländern gibt es weitere Bestimmungen, die wir bei Interesse gerne bei einem Beratungsgespräch erläutern.
Haben Sie noch Fragen?
Dann kontaktieren Sie uns gerne und wir melden uns bei Ihnen umgehend. Gerne beraten wir Sie zu dem Thema Schulungen für Servicekräfte einer Spielhalle oder einer anderen Spielform und helfen Ihnen im Bedarfsfall bei der Terminauswahl und der Anmeldung. Sollten Sie keinen passenden Termin finden, führen wir auch individuelle Schulungen bei Ihnen vor Ort oder in Ihrer Region durch. Unsere GSP Präventionsberater kommen dorthin, wo Ihre Servicekräfte sich befinden.